Mitwirkungspflichten des Unternehmers bei der Betriebsprüfung nach Beschlagnahme der Unterlagen
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel daran, ob das FA nach einer Betriebsprüfung wegen mangelnder Mitwirkung des Unternehmers eine
Zuschätzung zu den Betriebseinnahmen vornehmen durfte, wenn sämtliche Unterlagen des Unternehmers wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
gegen ihn für mehrere Jahre beschlagnahmt waren und deswegen nicht zur Verfügung standen. Das gilt auch, wenn die erforderlichen
Buchführungsunterlagen in den von der Staatanwaltschaft zurückgegebenen Unterlagen nicht enthalten sind und nicht klar ist,
ob tatsächlich, wie vom Unternehmer behauptet, Buchführungsunterlagen vorhanden waren und von der Staatsanwaltschaft mitbeschlagnahmt
worden waren.
Fundstelle(n): MAAAB-44755
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