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Thüringer FG Urteil v. - II 5/96

Gesetze: DMBilG § 11 Abs. 1DMBilG § 50 Abs. 2 S. 3DMBilG § 36 Abs. 1DMBilG § 36 Abs. 3DMBilG § 36 Abs. 4DMBilG § 1 Abs. 2 Nr. 3DMBilG § 5 Abs. 1 S. 2DMBilG § 6 Abs. 1 Nr. 3DMBilG § 7 Abs. 1 S. 4DMBilG § 16 Abs. 3DMBilG § 24 Abs. 1 S. 1DMBilG § 26 Abs. 1DMBilG § 27 Abs. 2 S. 3HGB § 271EStG 1990 § 17 Abs. 2 S. 1EStG 1990 § 17 Abs. 2 S. 4 LPG-Gesetz (DDR) § 13 LwAnpG § 39 LwAnpG § 25 LwAnpG § 27 LwAnpG § 30 LwAnpG § 37 Abs. 1 Nr. 2

Bewertung eines Anteils an einer ehemaligen kooperativen Einrichtung nach § 13 LPG-Gesetz (DDR) als Beteiligung i.S. des § 271 HGB

Nachträgliche Änderung der Bewertung einer Beteiligung in der DM-Eröffnungsbilanz mit dem nach der Equity-Methode ermittelten Wert statt mit dem Verkehrswert

Entstehung des Verlustes aus der Aufgabe einer Beteiligung nach § 17 Abs. 2 EStG bei schwebend unwirksamem Umwandlungsbeschluss

Leitsatz

1. Unter Berücksichtigung der rechtstatsächlichen Verhältnisse in der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung sind die Anteile ehemaliger landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften oder ihrer Kooperationspartner (Trägerbetriebe) an kooperativen Einrichtungen im Sinne des § 13 LPG-Gesetz als Beteiligungen i.S. des § 271 HGB i.V. mit §§ 5 Abs. 1 S. 2 und 11 Abs. 1 Satz 1 DMBilG anzusehen, die in der DM-Eröffnungsbilanz unter dem Posten Finanzanlagen auszuweisen waren.

2. Wird die Beteiligung bei der Aufstellung der DM-Eröffnungsbilanz zunächst gem. dem Wahlrecht der §§ 50 Abs. 2 Satz 3, 11 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. Satz 3 DMBilG unter Berücksichtigung des bei der Bilanzierung anzuwendenden Vorsichtsprinzips des § 6 Abs. 1 Nr. 3 DMBilG mit dem Verkehrswert bewertet und stellt sich später nach einem außergerichtlichen Vergleich heraus, dass dieser Ansatz zu niedrig ist, kann das Wahlrecht hinsichtlich der Bewertungsmethode im Nachhinein erneut ausgeübt werden, die DM-Eröffnungsbilanz berichtigt werden und der Wert der Beteiligung rückwirkend nach der Equity-Methode ermittelt werden.

3. Bei der Beteiligungsbewertung nach der Equity-Methode, die nach § 7 Abs. 1 Satz 4 DMBilG den Wert der Anschaffungskosten bei der Berechnung eines Aufgabeverlustes bestimmt, ist die nachträgliche Gewährung eines Rangrücktritts hinsichtlich der Altschulden gegenüber der Beteiligungsgesellschaft eigenkapitalerhöhend zu berücksichtigen.

4. Wird die wegen Nichtbeteiligung eines beteiligten Trägerbetriebs schwebend unwirksame Umwandlung einer kooperativen Einrichtung i.S. des § 13 LPG-Gesetz in eine GmbH erst mit Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs und dem damit verbundenen Verzicht auf die Geltendmachung jeglicher Rechte aus dieser Beteiligung wirksam, ist der Verlust aus der Aufgabe der Beteiligung an der kooperativen Einrichtung erst zu diesem Zeitpunkt i.S. des § 17 Abs. 2 EStG entstanden.

Fundstelle(n):
TAAAB-44744

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