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Thüringer FG Beschluss v. - III 333/99 V

Gesetze: KiStG § 5 Abs. 1 KiStG § 5 Abs. 2 Nr. 3 FGO§ 69 Abs. 2 FGO § 69 Abs. 3

Austritt aus der Kirche in der ehemaligen DDR durch Erklärung gegenüber dem Kirchenbeauftragten

Leitsatz

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass der Steuerpflichtige zu DDR-Zeiten durch eine handschriftliche Erklärung gegenüber dem Kirchenbeauftragten wirksam aus der evangelischen Kirche austreten konnte und auch tatsächlich ausgetreten ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kirche seither (1980) keine Abgaben mehr erhoben hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1981 Nr. 39
FAAAB-44740

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