Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
Leitsatz
Nur diejenigen Grundstücksgeschäfte sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang
stehen, dass dieser auf einen einheitlichen Betätigungswillen schließen lässt.
Der zeitliche Zusammenhang von nicht mehr als fünf Jahren muss sowohl zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung
des Objekts als auch zwischen den Veräußerungen bestehen.
Bei kontinuierlichen Veräußerungen führt die Tatsache eines 10-jährigen Eigentums nicht dazu, die Veräußerungen der privaten
Vermögensverwaltung zuzuordnen.
Fundstelle(n): MAAAB-44716
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