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IWB Nr. 6 vom Seite 311 Fach 11a Seite 840

Berücksichtigung von Verlusten bei in anderem EU-Mitgliedstaat belegenem unbeweglichen Vermögen

Schlussanträge des Generalanwalts Philippe Léger vom in der Rs. C-152/03, Hans-Jürgen und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt Germersheim

Leitsatz:

Art. 48 EWG-Vertrag (später Art. 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Art. 39 EG) ist dahin auszulegen, dass es ihm widerspricht, wenn Angehörige eines Mitgliedstaates, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und dort Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit erzielen, Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedstaat entstehen, weil sie ihr Einfamilienhaus selbst nutzen, weder bei der Ermittlung ihres in Deutschland zu versteuernden Einkommens noch bei der Berechnung ihres Einkommensteuersatzes in diesem Mitgliedstaat geltend machen können.

Aus dem Sachverhalt:

1. In der vorliegenden Rechtssache stellt sich erneut die Frage, wie die steuerliche Situation von Steuerpflichtigen, die nicht im Mitgliedstaat der Besteuerung wohnen, im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht zu beurteilen ist.

2. Im Einzelnen ist zu prüfen, ob es dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, wenn deutsche Staatsangehörige, die in Frankreich wohnen und an einem staatlichen Gymnasium in Deutschland a...