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LG Ingolstadt 30.08.2004 1 T 1333/ 04, NWB 12/2005 S. 97

Gesellschaftsrecht | Zeugnisverweigerungsrecht des GmbH-Geschäftsführers bei einer insolvenzgerichtlichen Vernehmung

Das LG Ingolstadt hat in seinem Beschl. v. - 1 T 1333/ 04 (ZIP 2005, 275) dem Geschäftsführer einer GmbH bei einer durch das Insolvenzgericht anberaumten Vernehmung (vgl. § 5 InsO) jedenfalls dann ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 384 Nr. 1 und 2 ZPO zugestanden, wenn nicht ausgeschlossen sei, dass die vom Insolvenzverwalter zuvor geforderte umfassende Auskunft bezüglich der (möglicherweise auch strafrechtlich relevanten) Übernahme von Vermögensgegenständen eines insolventen Einzelschuldners den strafrechtlichen Vorwurf erhärten und/oder die Durchsetzung einer zivilrechtlichen Verpflichtung erleichtern würde, wenn der Geschäftsführer als Zeuge sämtliche dieser Fragen zu beantworten hätte.