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BBK 6/2005 S. 4481
Erhaltungsaufwendungen vor Bezug eines häuslichen Arbeitszimmers
Die gesetzliche Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer auf 2 400 DM gilt auch für die anteiligen Renovierungskosten, die vor dem Bezug des Arbeitszimmers angefallen sind (nrkr. , BFH-Az.: VI R 19/04, EFG 2004 S. 1752).