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FG Köln Beschluss v. - 11 V 4042/04 EFG 2005 S. 511

Gesetze: FGO § 69, EStG § 20 Abs 1 Nr 1

Kapitaleinkünfte:

Versorgungskasse der Konferenzdolmetscher in der Rechtsform einer Genossenschaft nach Schweizer Recht (D.Q.J.D.)

Leitsatz

1) Die Anteile an der D.Q.J.D. sind ausländische Investmentanteile i.S. von § 1 Abs. 1 AuslInvestmG.

2) Hinsichtlich der laufenden Erträge gehen die steuerrechtlichen Regelungen des AuslInvestmG den Regelungen des EStG als leges speciales vor.

3) Eine Rückgabe i.S. von § 18 Abs. 3 Satz 4 AuslInvestmG ist jede Beendigung der Zugehörigkeit zur bzw. Beteiligung an der ausländischen Investmentgesellschaft gegen Entgelt, z.B. durch Einlösung des Anteilsscheins.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 511
MAAAB-44178

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