Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewerbesteuermessbetrag und Zinsen zur Gewerbesteuer 2000 und 2001
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Bürgschaftsprovisionen, die ein Steuerpflichtiger von Gesellschaften, an denen er beteiligt
ist, dafür erhält, dass er gegenüber Banken, die diesen Gesellschaften Kredite gewähren, Bürgschaften übernimmt, als sonstige
Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG anzusehen sind,
wenn er sonst gewerbliche Einkünfte ausschließlich aus seiner Beteiligung an Personengesellschaften erzielt. Zweifel bestehen
sowohl hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, als auch in der Frage,
ob die Bürgschaftsgewährung als typisches Geschäft unmittelbar dem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen zugerechnet
werden kann, so dass sie unmittelbar zu gewerblichen Einkünften führen würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 603 EFG 2005 S. 603 Nr. 8 NAAAB-44169
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