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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 117/00

Gesetze: UStG § 21

Tarifierung von Multi-Vitamin-Brausetabletten

Eingangsabgaben

Leitsatz

Multi-Vitamin Brausetabletten sind keine Arzneiwaren im Sinne der Position 3004 KN, sondern als Ergänzungslebensmittel der Position 2006 KN zuzuweisen, wenn sie lediglich hinsichtlich der Vitamine B(1), B(2), B(6) nicht nur den empfohlenen Tagesbedarf enthalten, die Produktbeschreibung keine Hinweise auf eine therapeutische und prophylaktische Wirkung der enthaltenen Inhaltsstoffe enthält und auch die äußere Produktaufmachung nicht erkennen lässt, dass das Produkt zur Verhütung oder der Behandlung einer Krankheit angewandt werden kann.

Fundstelle(n):
JAAAB-44166

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