Steuerliche Berücksichtigung von angeblichen
Ausschüttungen beim Opfer eines Kapitalanlagebetrugs
Einkommensteuer 1992 und 1993
Leitsatz
Zinszahlungen aus einer angeblichen
Kapitalanlage, die ausschließlich und unmittelbar aus den auf dem
Gemeinschaftskonto angesammelten Eigenmitteln der Anleger erfolgen und nur dazu
dienen, bei den Anlegern den Eindruck eines erwartungsgemäßen
Verlaufs zu erwecken und sie zu Verlängerungen zu verleiten, können
nicht als Ertragsausschüttungen i.S. v. § 20 EStG angesehen werden.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 788 Nr. 13 EFG 2003 S. 538 Nr. 8 EFG 2003 S. 556 Nr. 8 PAAAB-44164
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