Umfang des Wirtschaftsjahres der Rechtsnachfolgerin einer LPG bei Nichterstellung einer DM-Eröffnungsbilanz zum
Leitsatz
1. Die gegen eine Agrargenossenschaft als Rechtsnachfolgerin einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) für
das Rumpfwirtschaftsjahr 1.1.- ergangenen Bescheide sind nicht ersatzlos aufzuheben, weil sich die Steuerpflicht
gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 DMBilG auf das gesamte Kalenderjahr 1991 bezog, wenn sie als bis zum durch Umwandlung entstandenes
Unternehmen von dem ihr zustehenden Wahlrecht, gem. § 1 Abs. 5 DMBilG eine DM-Eröffnungsbilanz auf den aufzustellen,
nicht innerhalb der Aufstellungsfrist Gebrauch macht.
2. Die allgemeinen Grundsätze für Bilanzänderungen bei noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen sind nicht auf das erstmalige
Aufstellen einer DM-Eröffnungsbilanz anzuwenden.
Fundstelle(n): GAAAB-44154
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