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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1213/02 EFG 2005 S. 694

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen des Erblassers, die der Erbe auf Anforderung durch das Finanzamt erstellt

Leitsatz

Wird der Erbe vom Finanzamt aufgefordert, für den Erblasser – berichtigte – Einkommensteuer- und Vermögensteuer­erklärungen einzureichen, und beauftragt er einen Steuerberater mit der Erstellung dieser Erklärungen, so sind die dafür in Rechnung gestellten Honorare beim Erben als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abzugsfähig.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 438 Nr. 8
EFG 2005 S. 694
EFG 2005 S. 694 Nr. 9
KÖSDI 2005 S. 14626 Nr. 5
HAAAB-44145

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