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BBV 3/2005 S. 8
Schenkungsteuer: Einbeziehung eines Vorerwerbs, bei dem der Schenker sich den Nießbrauch am Grundstück vorbehalten hatte
Bei der Hinzurechnung von Vorerwerben gemäß § 25 ErbStG werden diese mit ihrem Bruttobetrag angesetzt. H 85 Abs. 3 ErbStH betrifft nach Ansicht des , nur Fälle, in denen neben dem Vorerwerb auch der Letzterwerb unter Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers stand.