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Sozialversicherung | Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Die Zweite VO zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung v. ist im BGBl 2005 I S. 322 bekannt gemacht worden und rückwirkend zum in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass steuerlich nicht belastete Entgeltbestandteile, die zugunsten der durch das Seebeben im Dezember 2004 Geschädigten verwendet werden, nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.