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BAG 18.01.2005 3 ABR 21/04, NWB 10/2005 S. 81

Betriebsverfassung | Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, jedoch nicht auf die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge. Der Betriebsrat hat nicht das Recht, im eigenen Namen die den einzelnen Arbeitnehmern zustehenden Ansprüche (hier: Berechnung der Betriebsrenten von Vorruheständlern) geltend zu machen ().