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Insolvenzrecht | Weitergeltung der früheren Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung für Altfälle
Der (NWB EN-Nr. 345/2004) entschieden, dass die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelsätze in masselosen Verfahren seit dem verfassungswidrig sind. Der Verordnungsgeber hat zwischenzeitlich die Verordnung geändert und die Mindestvergütung für ab dem eröffnete Insolvenzverfahren durch VO v. (BGBl 2004 I S. 2569) neu geregelt (vgl. dazu NWB EN-Nr. 1369/2004). Mit hat der BGH daran festgehalten, dass die Weitergeltung der alten Fassung der Vergütungsverordnung für Altfälle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.