Besteuerung der Einkünfte eines technischen Angestellten
der Botschaft der Vereinigten Staaten
Einkommensteuer 1998, 1999
und 2000
Leitsatz
1. Ein bei der Botschaft der Vereinigten Staaten als
„Ortskraft” beschäftigter technischer Angestellter ist im
Inland ständig ansässig im Sinne des Wiener Übereinkommens
über diplomatische Beziehungen vom (WÜD). Seine aus dieser
Tätigkeit bezogenen Einkünfte sind daher nicht nach Art. 37 Abs. 2
WÜD steuerbefreit.
2. Die Einkünfte der Ortskraft sind steuerfrei nach dem DBA USA
und unterliegen daher nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem
Progressionsvorbehalt.
Fundstelle(n): IAAAB-43903
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