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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 440/2003 EFG 2005 S. 621

Gesetze: ErbStG § 14ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 2

Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG

Leitsatz

Ist Vermögen aus einzubeziehenden Vorschenkungen und damit aus früheren Erwerben im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung für den letzten Erwerb noch mit Nießbrauchsauflagen zu Gunsten des Schenkers oder seines Ehegatten belastet, muss nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG hinsichtlich der auf den Kapitalwert dieser Belastungen entfallenden Steuer, die für den letzten Erwerb erhoben wird, eine Stundung ausgesprochen werden und damit auch für diesen letzten Erwerb eine Berechnung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG durchgeführt werden. Dabei sind die früheren Erwerbe jeweils mit ihrem Nettowert, also ohne die Nießbrauchsbelastungen, anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 543 Nr. 9
EFG 2005 S. 621
EFG 2005 S. 621 Nr. 8
INF 2005 S. 247 Nr. 7
KÖSDI 2005 S. 14669 Nr. 6
YAAAB-43886

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