Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG
Leitsatz
Ist Vermögen aus einzubeziehenden Vorschenkungen und damit aus früheren Erwerben im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung für den letzten Erwerb noch mit Nießbrauchsauflagen zu Gunsten des Schenkers oder seines Ehegatten belastet, muss nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG hinsichtlich der auf den Kapitalwert dieser Belastungen entfallenden Steuer, die für den letzten Erwerb erhoben wird, eine Stundung ausgesprochen werden und damit auch für diesen letzten Erwerb eine Berechnung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG durchgeführt werden. Dabei sind die früheren Erwerbe jeweils mit ihrem Nettowert, also ohne die Nießbrauchsbelastungen, anzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 543 Nr. 9 EFG 2005 S. 621 EFG 2005 S. 621 Nr. 8 INF 2005 S. 247 Nr. 7 KÖSDI 2005 S. 14669 Nr. 6 YAAAB-43886
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.