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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 286/2003

Gesetze: AO § 42GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Auswechslung aller Gesellschafter einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft bei Beendigung eines Treuhandverhältnisses

Leitsatz

Die für Erwerbe bis zum Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG am geltenden Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. , BStBl. II 1991, 891, und vom II R 38/93, BStBl. II 1996, 377), nach denen die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft gemäß § 42 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterlag, gelten auch bei Übergang aller Gesellschaftsanteile einer solchen Gesellschaft bei Auflösung bzw. Beendigung eines Treuhandverhältnisses im Fall eines Auftragserwerbs.

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Fundstelle(n):
EAAAB-43884

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