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BBK 5/2005 S. 4480
Personengesellschaft | GewSt-Pflicht für Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Sonder-Betriebsvermögen
Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Sonder-Betriebsvermögen II sind gewerbesteuerpflichtig. Es ergibt sich nach dem nrkr. (BFH-Az.: IV R 54/04, EFG 2005 S. 214) keine Einschränkung aus dem Objektcharakter der GewSt.