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Erlöse aus Agenturgeschäften keine Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben
Die aus Agenturgeschäften, d. h. im fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmten Geldbeträge sind auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private Zwecke und nimmt anschließend Darlehen auf, mit denen er die Geldbeträge ersetzt, entnimmt er daher keine Betriebseinnahmen und finanziert auch keine Betriebsausgaben (). ▶ Anmerkung: Im Urteilsfall hatte ein Tankstellenpächter mit Kraftstoffen als Agenturwaren im fremden Namen und für fremde Rechnung gehandelt sowie Eigengeschäfte im Rahmen des Shop-Geschäftes getätigt. Die Erlöse durch den Verkauf der...