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Einlage eines Bodenschatzes in ein Betriebsvermögen
Dem GrS wird gem. § 11 Abs. 2 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann ein Stpfl. einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem WG konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) vornehmen ()? ▶ Hinweis: Der III. Senat des BFH bejaht diese Frage und möchte von der bisherigen Rechtsprechung des I. und VIII. Senats abweichen, so dass die Vorlage an den GrS notwendig wurde. In der Konsequenz bedeutet dies, dass durch die Einlage des Bodenschatzes (z. B. eines Kiesvorkommens) zum Teilwert den Erlösen aus dem Abbau des Vorkommens entsprechende AfS gegenüberstünden und die Erlöse somit neutralisiert werden.