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Wechselnde Einsatzstelle und Fahrten zwischen Betrieb und Einsatzstelle mit Sammeltransportern des Arbeitgebers
Der Betrieb des Arbeitgebers bleibt Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG, wenn der Arbeitnehmer diesen regelmäßig nur zum Wechsel des Fahrzeugs aufsucht, um von dort aus auswärtige Einsatzstellen anzufahren (). Auf Fahrten zwischen Betrieb und Einsatzstelle findet die Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG keine Anwendung (nrkr. , BFH-Az.: VI R 9/04, EFG 2004 S. 1821).