Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WK-Abzug für einen beruflich genutzten Archivraum eines Arbeitnehmers
Lagerräume sind zwar keine „Büroräume” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und damit grundsätzlich ihrem Charakter nach keine Arbeitszimmer. Etwas anderes gilt nach dem nrkr. aber dann, wenn ein separater Archivraum, der ausschließlich zu Lagerzwecken verwendet wird, Teilfunktionen eines Arbeitszimmers zu erfüllen hat. In diesen Fällen liegt nach Auffassung des Gerichts nur ein einziges, sich über mehrere Räume erstreckendes Arbeitszimmer vor (BFH-Az.: VI B 89/04).