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Neue Entwicklungen bei der Lageberichterstattung durch das BilReG und DRS 15
Erläuterungen und eine Checkliste der wichtigsten Inhalte des Lageberichts mittelständischer Gesellschaften
++ Kernaussagen ++Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sind die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung des Lageberichts (§ 289 HGB) bzw. Konzernlageberichts (§ 315 HGB) erheblich erweitert worden. Als neben dem Jahresabschluss eigenständiger Bestandteil von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften wie der GmbH & Co. KG hat der Lagebericht in den vergangenen Jahren zunehmend Bedeutung und eigenes Gewicht erlangt. Die wichtigsten Berichtsinhalte des Lageberichts mittelständischer Unternehmen werden vorgestellt.
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Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Bisherige Entwicklung der Lageberichterstattung | IV. | Pflichtenkatalog zur Erstellung des
Lageberichts | ||
II. | Status quo der LageberichterstattungÜberblick
über die gesetzlichen Neuregelungen zum Lagebericht | V. | Erläuterungen ausgewählter
Lageberichtsangaben | ||
III. | VI. | Fazit |
I. Bisherige Entwicklung der Lageberichterstattung
Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang, einen selbständigen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens dar. Lediglich sog. kleine Kapitalgesellschaften und seit dem KapCoRiLiG kleine haftungsbeschränkte Pe...