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Einkommensteuer | Kein Sonderausgabenabzug für auf Hinterziehungszinsen angerechnete Nachforderungszinsen
Festgesetzte Nachforderungszinsen, die auf Hinterziehungszinsen gemäß § 235 Abs. 4 AO angerechnet wurden, können nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis einschließlich 1998 geltenden Fassung abgezogen werden. Dies hat der NWB LAAAB-43698 entschieden.