Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur Veräußerungsabsicht
Leitsatz
1) Wird die bei Erwerb des Grundstücks vorhandene Bebauung umfangreich erweitert, ist für die Frage, ob das Grundstück in
einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung veräußert wurde, auf den Zeitpunkt des Abschlusses der
Maßnahmen abzustellen.
2) Bei der Veräußerung von Grundstücken an fremde Dritte besteht grundsätzlich eine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht.
3) Die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Grundstück an den ursprünglichen
Verkäufer verkauft wird.
4) Bei einer langfristigen Eigennutzung (zunächst als Mieter und sodann als Eigentümer) ist für die Frage einer von Anfang
an bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht allein auf den Zeitraum der Eigennutzung als Eigentümer abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 451 EFG 2005 S. 451 Nr. 6 NAAAB-43654
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