FG München Urteil v. - 2 K 1749/01 EFG 2005 S. 579
Gesetze: AO § 26 S. 2AO § 195 S. 2AO § 195 S. 1AO § 367 Abs. 3 S. 1BpO § 5 Abs. 1FGO § 63 Abs. 3
Zuständigkeit für Einspruch gegen Prüfungsanordnung bei Übertragung der Prüfung auf anderes Finanzamt
Wird einer örtlich nicht zuständigen Behörde der Erlass der Prüfungsanordnung und die Betriebsprüfung übertragen, so hat die örtlich zuständige Behörde über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zu entscheiden
Leitsatz
Wird einer örtlich nicht zuständigen Behörde der Erlass der Prüfungsanordnung und die Betriebsprüfung übertragen (§ 195 S. 2 AO), so hat die örtlich zuständige Behörde über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 579 EFG 2005 S. 579 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3299 FAAAB-43635
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