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FG München Beschluss v. - 4 V 1625/04 EFG 2005 S. 625

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1BGB § 320BGB § 322BGB § 446 Abs. 2 a.F.BewG § 15 Abs. 1

Vorleistung eines Käufers als zusätzliche Gegenleistung bei der GrESt

Vorleistungspflicht des Käufers bei der GrEStG§ 8 Abs.1 GrEStG

Leitsatz

Die Vorausleistung des Käufers stellt eine zusätzliche Gegenleistung bei der GrESt dar, unabhängig davon, für welchen Zeitraum der geldwerte Vorteil gewährt wird (§ 8 Abs. 1 GrEStG).

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 625
EFG 2005 S. 625 Nr. 8
VAAAB-43634

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