Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels; Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung
Leitsatz
Für die Zuordnung einer Tätigkeit zum Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers kommt es nicht darauf an, ob sich die Gewerblichkeit aus dem marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte, aus der gewerblichen Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers oder aus einer Mischung aus beidem ergibt.
Für die Steuererklärungspflicht ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige annahm oder annehmen durfte, zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 769 Nr. 13 EFG 2005 S. 195 EFG 2005 S. 195 Nr. 3 YAAAB-43620
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