Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen als dauernde Last im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen
Leitsatz
Behält sich im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen der Übergeber zunächst den Nießbrauch vor und stimmt später der Löschung des Nießbrauches zu, damit das Grundstück veräußert werden kann, können die in diesem Zusammenhang zugesagten Versorgungsleistungen nicht als dauernde Last abgezogen werden. Durch die Veräußerung des Grundstückes geht der sachliche Zusammenhang der Versorgungsleistungen mit der Vermögensübergabe verloren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 493 Nr. 9 EFG 2005 S. 691 EFG 2005 S. 691 Nr. 9 INF 2005 S. 244 Nr. 7 RAAAB-43618
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