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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 227/01

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Berechtigte Fortsetzungsfeststellungsklage wenn die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes auch für das zivilgerichtliche Verfahren Bedeutung hat

Leitsatz

Das Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzungsfeststellungsklage ist gegeben, wenn nach dem substantiierten Vortrag des Klägers die Erhebung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung in hohem Maße wahrscheinlich ist. Die Bestimmung, dass ein Teil der einem SLOM-Betrieb zugeteilten spezifischen Milch-Referenzmenge der nationalen Reserve zuzuführen ist, (bei Verkauf oder Verpachtung eines entsprechenden Teils des SLOM-Betriebes vor dem ) ist nicht anzuwenden, wenn der Kläger vor dem genannten Stichtag einen Teil der vorher zugepachteten Fläche an den Verpächter zurückgegeben hat.

Fundstelle(n):
DAAAB-43614

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