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Finanzgericht Hamburg  v. - VI 135/04

Gesetze: AO § 152FGO § 40

Korrektur der Verspätungszuschläge bei Änderung des zu Grunde liegenden Feststellungsbescheides

Leitsatz

Zunächst rechtmäßig festgesetzte Verspätungszuschläge sind aufzuheben, wenn in dem zu Grunde liegenden Feststellungsbescheid nach einer Änderung Verluste (statt zuvor positive Einkünfte) festgestellt werden.

Fundstelle(n):
ZAAAB-43611

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