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Abgabenordnung | Benennungsverlangen und Bankgeheimnis
Das sog. Bankgeheimnis nach § 30a AO schließt ein Benennungsverlangen nach § 159 Abs. 1 Satz 1 AO an die Bank nicht aus, wenn diese behauptet, (im Ausland) treuhänderisch Wertpapiere für Bankkunden zu halten (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 45/04, EFG 2004, S. 1730).