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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 35/01

Gesetze: AO § 233a Abs. 1, AO § 227

Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlendem Liquiditätsvorteil

Leitsatz

Entsteht durch Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 01 eine Steuernachzahlung, weil eine in den Voranmeldungen zu erfassende Lieferung nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 01, sondern erst im Jahr 02 enthalten war, ist ein Erlass der anfallenden gesetzlichen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nicht zwingend geboten, obwohl durch Zahlung der Umsatzsteuer in 02 vor Erlass der Jahreserklärung kein Liquiditätsvorteil mehr bestand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-43445

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