Pflegekindschaftsverhältnis zu minderjährigen Geschwistern bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Leitsatz
1. Das für das Pflegekindschaftsverhältnis erforderliche Aufnehmen in den eigenen Haushalt liegt nicht vor, wenn der Berechtigte
mit einem minderjährigen Geschwister in einer Gemeinschaftsunterkunft zusammenlebt.
2. Allein die Ausübung der gesetzlichen Vormundschaft und der Personensorge für minderjährige Geschwister in den durch das
laufende Asylverfahren gezogenen Grenzen begründet kein für ein Pflegekindschaftsverhältnis notwendiges familienähnliches
Band, wie es zwischen Eltern und Kindern besteht.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 785 EFG 2005 S. 786 Nr. 10 DAAAB-43439
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