Neue Tatsachen bei Vorlage von BMF-Bescheinigungen zur steuerlichen Behandlung
Leitsatz
1. Lohnbescheinigungen des BMF über die Steuerfreiheit von Zinsvorteilen aus Familienheimdarlehen sind keine Grundlagenbescheide;
sie dienen lediglich als Nachweis der eingetragenen Besteuerungsgrundlagen und binden die Finanzämter bei der Veranlagung
des Arbeitnehmers nicht.
2. Die Vorlage von Bescheinigungen des BMF über in den Streitjahren zu Unrecht mitversteuerte Sach-/Nebenbezüge ist keine
zur Änderung nach § 173 AO berechtigtende Tatsache, wenn der Zufluss des geldwerten Vorteils aus der Bewilligung von zinsverbilligten
Familienheimdarlehen sowie die durchgeführte Lohnversteuerung dieses Vorteils dem Finanzamt bekannt war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1834 Nr. 23 JAAAB-43437
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