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Bilanzierung | Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§ 257 HGB; § 147 AO)
Die OFD Münster hat mit Kurzinformation Nr. 5/2005 v. NWB HAAAB-42525 mitgeteilt, dass eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht abzuzinsen ist. Dies gilt auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, d. h. für nach dem endende Wirtschaftsjahre.