Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 7 vom Seite 469

Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung klärt Zweifelsfragen

Zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung am die Zinsinformationsverordnung (ZIV) erlassen. Das BMF hat nunmehr mit Datum vom ein Einführungsschreiben veröffentlicht, das Zweifelsfragen klärt NWB BAAAB-41931. Hier ein Überblick:

▶ Wann tritt die Zinsinformationsverordnung in Kraft?

Diese Verordnung ist auf Zinszahlungen ab dem anzuwenden, sofern

  1. die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik San Marino, das Fürstentum Monaco und das Fürstentum Andorra ab dem gleichen Zeitpunkt gemäß den von ihnen nach einstimmigem Beschluss des Europäischen Rates mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossenen Abkommen Maßnahmen anwenden, die den in der EU-Zinsrichtlinie vorgesehenen Maßnahmen gleichwertig sind und

  2. alle Abkommen oder sonstigen Regelungen bestehen, die vorsehen, dass alle relevanten abhängigen oder assoziierten Gebiete (Kanalinseln, Isle of Man und abhängige oder assoziierte Gebiete in der Karibik) ab dem gleichen Zeitpunkt die automatische Auskunftserteilung (automatischer Informationsaustausch) in der in der EU-Zinsrichtlinie vorgesehenen Weise anwenden oder während des Übergangszeitraums nach § 10 ZIV eine Quellensteuer in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 11, 12 ZIV erheben (d. h....