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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 7195/99 Z

Gesetze: ZollVG § 2 Abs. 2 ZollVG § 9 Abs. 4a Ziff. 3 AO § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2FGO § 102

Widerruf der Befreiung vom Zollflugplatzzwang

Leitsatz

  1. Der Widerruf der Befreiung vom Zollflugplatzzwang durch Aufnahme in die Liste der besonderen Landeplätze stellt eine Ermessensentscheidung dar.

  2. Wird der Widerruf auf die Nichterfüllung einer Auflage gestützt, muss geprüft werden, ob die Auflage zulässigerweise erteilt wurde, der Begünstigte hiergegen unverschuldet verstoßen hat und die Auflage ggf. für eine Übergangsphase angepasst werden kann.

  3. Bei Ermessensausfall ist die Widerrufsentscheidung aufzuheben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-42709

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