Der Nießbraucher ist unabhängig davon, ob er als Vorbehaltsnießbraucher –etwa wegen seines unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Rückforderungsrechts und fortbestehender Zins- und Tilgungspflicht– wirtschaftlich Eigentümer geblieben ist, berechtigt, für auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführte Erhaltungsarbeiten Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 zu beanspruchen (Anschluss an , BStBl II 2003, 772, BFH/NV 2003, 421 und vom IX B 95/03, BFH/NV 2004, 44; Entgegen IV A 5 – InvZ 1272 – 24/03, BStBl I 2003, 254).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 455 Nr. 8 EFG 2005 S. 810 EFG 2005 S. 810 Nr. 10 KÖSDI 2005 S. 14663 Nr. 6 FAAAB-42705
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