Überhöhter Kaufpreis eines Grundstücks als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
1. Kauft die Gesellschaft von einem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis, so liegt in diesem überhöhten Teil des Kaufpreises eine Vermögensminderung mit der Folge, dass insoweit eine vGA gegeben ist.
2. Ausschüttungszeitpunkt und damit Zeitpunkt für die Herstellung der Ausschüttungsbelastung ist derjenige, in dem die Ausschüttung bei der Kapitalgesellschaft abfließt. Der Ausweis einer Verpflichtung in der Bilanz reicht für das Vorliegen einer anderen Ausschüttung i.S.d. § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. nicht aus.
Fundstelle(n): LAAAB-42703
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