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FG Köln Urteil v. - 14 K 3823/02 EFG 2005 S. 436

Gesetze: EStG § 2 Abs 3EStG § 10d Abs 1

Einkünfteermittlung:

Ermittlung des Verlustrücktrags von 1999 nach 1998

Leitsatz

1) Auf den Verlustrücktrag aus dem Jahr 1999 ist bereits der § 10d EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002 anzuwenden. Das ergibt sich aus § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002.

2) § 2 Abs. 3 Satz 3 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 war auf die positiven und negativen Einkünfte des Jahres 1998 aber noch nicht anzuwenden.

3) Die Frage der Ermittlung des Verlustrücktrags von 1999 nach 1998 hat grundsätzliche Bedeutung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 436
EFG 2005 S. 436 Nr. 6
GAAAB-42693

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