Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze auf Grund arbeitsmedizinischer Leistungen nach dem ASiG und anderer Regelungen
Leitsatz
Umsätze aus der Erbringung arbeitsmedizinischer Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie nach anderen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen - mit Ausnahme der Einstellungsuntersuchungen - fallen unter den Begriff der Heilbehandlung im Sinne des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie, da sie in erster Linie dem Schutz der Gesundheit betroffener Arbeitnehmer dienen sollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 483 EFG 2005 S. 483 Nr. 6 KÖSDI 2005 S. 14629 Nr. 5 CAAAB-42690
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