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IWB Nr. 3 vom Seite 145 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 588

Übergang der Schweiz zum Verfahren der Entlastung an der Quelle bei Dividenden im Mutter-Tochter-Verhältnis

von Andreas Kolb, Rechtsanwalt, Bern

I. Einleitung

Auf Dividenden, welche eine schweizerische Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausschüttet, wird grundsätzlich die Verrechnungssteuer bei der Tochtergesellschaft erhoben und auf Antrag hin der schweizerischen Muttergesellschaft voll und der ausländischen Muttergesellschaft nach Maßgabe des anwendbaren DBA voll oder teilweise zurückerstattet. Von diesem Grundsatz gibt es vier Ausnahmen:

  • Seit dem kann bei Bardividenden im innerschweizerischen Konzernverhältnis das sog. Meldeverfahren beansprucht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es der Tochtergesellschaft, ihre Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Leistung zu erfüllen. Anstatt die Verrechnungssteuer abzuführen, hat die Tochtergesellschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) lediglich die an die Muttergesellschaft ausgerichtete Dividende zu melden. Das Meldeverfahren setzt voraus, dass die Muttergesellschaft eine Beteiligung von mindestens 20 % am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft hat.

  • Im Verhältnis zu den USA erfolgt die Entlastung im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens an der Quelle, wenn die amerikanische Muttergesellschaft...