OFD Münster

Anschaffungsnaher Aufwand – Überschreiten der 15 %-Grenze

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 04/2005

Bezug:

Nach der aktuellen Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO) durch die Rz. 14c des stellt auch das Überschreiten der 15 %-Grenze im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ein rückwirkendes Ereignis dar. Somit ist es nicht mehr zwingend notwendig, die betreffenden Veranlagungen nach § 165 AO vorläufig durchzuführen.

Sofern auf eine vorläufige Festsetzung verzichtet wird, ist allerdings eine andere Form der Überwachung des Überschreitens der 15 %-Grenze erforderlich. So können Überwachungsvermerke in den DTB 1 bzw. 10 oder im Sachbereich 05 aufgezeichnet werden.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
RAAAB-42526