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Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer bei mehreren Bedachten
Die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer ist nach dem BG einheitlich vorzunehmen, wenn bei Übertragung eines Grundstücks an mehrere Bedachte im Wege der Einzelrechtsnachfolge der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen ist.