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Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Wie das entschieden hat, können die im Schenkungsteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist, angewandten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung nicht ohne weiteres auf das Eigenheimzulagenrecht übertragen werden. Erwirbt der Beschenkte eine Immobilie, und zahlt der Schenker den Kaufpreis hierfür unter Abkürzung des Zahlungsweges direkt an den Bauträger, leistet der Schenker als Dritter für Rechnung des Beschenkten direkt an dessen Gläubiger. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wird danach dem Beschenkten der zur Anschaffung der Wohnung erforderliche Geldbetrag zugewendet. Folglich entstehen dem Beschenkten eigene Anschaffungskosten für die Immobilie, die ihn (bei Vorliegen der weiteren ...