Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze
Leitsatz
Hat eine GbR nach Veräußerung eines Grundstücks keine Mieteinnahmen mehr, sind die danach weiterhin anfallenden Aufwendungen (insbesondere Schuldzinsen) nicht als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.
Zur Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung.
Bei der Frage, welche Grundstücke in die Berechnung der Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind, ist auf den einzelnen Rechtsträger abzustellen.
Der unmittelbare Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft ist steuerrechtlich nicht zulässig.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 424 EFG 2005 S. 424 Nr. 6 SAAAB-42436
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